In der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO9 ist das sogenannte „Inverkehrbringen“ von Bauprodukten wie Treppen geregelt.
Damit sollen Bauwerke in der gesamten Europäischen Union sicherer werden. Im europäischen Binnenmarkt sollen für alle einheitliche Produkt- und Prüfstandards gelten. Auch die Angaben zur Leistung soll einheitlich werden.
Ebenso wurde die DIN EN 1090 eingeführt. Diese betrifft sämtliche Metallbauer: Stellen sie tragende Teile her, müssen sie die Kontrolle der Produktion in ihrem Werk zertifizieren lassen.
Seit Einführung dieser Norm sind daher die Teile statisch nach Eurocode zu berechnen. Abhängig vom verwendeten Stahl, des Schweißverfahrens und der Beanspruchung werden die Tragwerke daher in unterschiedliche Klassen eingeteilt:
- Die Klasse EXC 1 umfasst vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahlwerkstoffen. z.B.: Treppen und Geländer in nicht öffentlichen Gebäuden
- Die Klasse EXC 2 gilt für vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind.
- Die Klasse EXC 3 gilt für vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Trag¬werke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700.
- Die Klasse EXC 4 gilt alle Tragwerke der Klasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt bei erforderlichem Ermüdungsfestigkeitsnachweis.
Viele Maßnahmen gewährleisten, dass wir die geforderten Leistungsanforderungen einhalten und höchste Qualität und Sicherheit für unsere Kunden herstellen. Dazu zählten unter anderem:
- Schulungen und Fortbildungen unserer Mitarbeiter
- Eigenkontrollen in der Produktion und bei der Montage
- Schweißnachweise, Schweißfachingenieur, Schweißaufsicht
- Dokumentation der Prozessabläufe vom Auftragseingang bis zur Montage